Reiseleiterforum der Gewerblichen Diplomierten Selbständigen RL

Liebe Kollegen, 

Willkommen im Reiseleiterforum!

 

Wir sind alle sehr viel unterwegs und das ist meistens kein Vergnügen.

Jeder Selbständige RL ist hier willkommen zum Zwecke der Verbesserungen unserer Arbeitsbedingungen (z.B. die Umwandlung der RL- freie Gewerbe in reglementierte), und auch um unsere Angebote zu verbessern, Arbeitsgruppen zu erstellen und den Verkauf/Kauf von erarbeiteten Strecken und Führungen außerhalb Österreichs zu ermöglichen. 

Wir arbeiten unter sehr schlechten Bedingungen für wenig Geld, und unter unübersichtlichem und kaum geklärtem Rahmen, fast immer nur mit mündlichen Vereinbarungen statt schriftlichen Verträgen. Wir bieten einen ausgezeichneten Service für unsere Kunden (sowohl Reisebüros als auch Gäste) für ein minimales Honorar, denn jeder kann Reiseleiter sein. Und das jederzeit auch ohne Qualifikationen, aber mit Sicherheit billiger. Wir stehen mit unseren Namen, mit unseren Adressen, mit unserer Existenz als Garantie für das, was wir anbieten. Und das als Ergebnis stundenlanger mühsamer und unbezahlter Recherche, denn die Konkurrenz ist groß. Jeder kann das nächsten Mal den Auftrag bekommen. 

 

Zur Einbringung Ihrer Ideen müssen Sie bei WKO als RL gemeldet sein und mir eine Anfrage per E-Mail senden.

 

Falls Sie Referate und detaillierte Streckenbearbeitungen brauchen, diese sind ab sofort ohne Passwort in Shop verfügbar. Ist nicht aufgelistet? Bitte um Ihre Anfrage per E-Mail.


Wichtige Abgrenzung zum Fremdenführer


Sonst (d.h. außerhalb des Fahrzeuges) muss der Reisebetreuer sich auf bloße Hinweise auf Sehenswürdigkeiten beschränken, er darf aber keinesfalls "führen". Dies ist vielmehr dem befugten Fremdenführer (einem Gewerbe mit Befähigungsnachweis, einer viersemestrigen Ausbildung z.B. im WIFI und einer strengen Befähigungs- und Unternehmerprüfung, siehe oben) vorbehalten (§ 137 GewO).WKO Sparte Freizeit-und Sportbetriebe


Den RL Kurs bei WIFI/BIFI ist unbedingt nachzuholen, insbesondere von Personen, die ständig nach der gesetzliche Lage fragen und auch falsche Informationen verbreiten. 

Ausschnitt aus dem "Rechtskunde für Reiseleiter" von Dr. Klaus Vögl - Kurs Reiseleiter bei WIFI Seite 22 - Die Tätigkeit des Reisebetreuers nach der GewO

  • Kernbestimmungen über Reisebetreuer: §§2 Abs 15, 108 Abs3, 126 Abs 4 GewO
  • Selbstverlag des Urhebers
  • Nebenrechte nach der GewO (§32 GewO): 
  • Bewerbung der eigenen Leistungen
  • Planung der eigenen Leistungen
  • Schulung und Ausbildung
  • Vortragstätigkeit
  • Abgrenzung zur Veranstaltung!
  • Abgrenzung zum reglementierten Fremdenführergewerbe (§108 GewO)
  • Abgrenzung zum aus dem Ausland mitreisenden Reisebetreuer 

Projekte:

Projekt  Reglementierte Gewerbe für Reiseleiter/Reisebegleiter

Reisleiterkurs bei BIFI oder WIFI sowie die folgende Prüfungen sind verpflichtend, um die Gewerbe anmelden zu dürfen.

Drei Prüfungen nach den Abschluss des Kurses:

 

1. Wirtschaftlicher Prüfung (vereinfachter Form wie bereits bei WIFI).

2. Theoretischer Prüfung wie bereits bei WIFI, eventuelle Zusatz mit einer virtuelle Stadtführung in Schriftlicher Form und/oder Google Maps

3. Praktischer Teil (wie bereits bei WIFI als Tagesausflug)

4. Die Qualifikation der Betrieblicher Ersthelfer in 16 Stündiger Erste Hilfe Kurs (organisiert über Reiseleiter Austria und zusätzlich von Kursteilnehmer zu bezahlen)

5. Alle zwei bis vier Jahre verpflichtende Auffrischung der Erste Hilfe Kurse organisiert über Reiseleiter Austria und extra von Teilnehmer zu bezahlen

Meisterprüfungen bei WKÖ für Reiseleiter (nach Vorbild der Fremdenführer)

Projekt Honorar Verbesserungen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

hier finden Sie Vorschläge bezüglich Verbesserungen von RL Honorare sobald RL nicht mehr einen einfachen offenen Gewerbe sein wird.

 

Reisebegleitung

Reisebegleitung (Strecke und Pause von Reisebüro) für 12 Stunden   130 Euro

Reisebegleitung für Nachtfahrten: Zuschlag für 8 Stunden                     80 Euro

Für jede weitere angefangene Stunde                                                         15 Euro

 

Reiseleitung

Selbständige Erarbeitung der Fahrtstrecke mit Pause und Kommentare Pro Strecke und Tag für 12 Stunden        245 €

Selbständige Erarbeitung eines 2 Stündigen Spazierganges in Länder, wo keine Fremdenführer vorgeschrieben  345 €

 

"RL Berichte"= detaillierte und von RL erarbeitete Reiseplanung

Reiseplanung abgeben an Reisebüro (die genaue Strecke mit Pausen, Adresse, Links zur Google Maps für z.B. Parkplätze und/oder Schiffanlegestelle) auch als RL Berichte bekannt, werden wie folgt zusätzlich zu dem Honorar abgerechnet:

 

Pro erarbeiteten Tag (Informationen und PDF Erstellung)                                  250 Euro 

Pro erarbeitete und erprobte Führung (Spaziergang, wo gesetzlich erlaubt)  350 Euro

 

Zuschläge: für kurzfristige Aufträge

Zuschlag für Aufträge unter 14 Tage                                100 Euro

Zuschlag für Aufträge unter  7 Tage                                 200 Euro

Zuschlag für Aufträge von 48 Stunden                             400 Euro

Zuschlag für Aufträge von 12 Stunden                             600 Euro

 

Zuschlag für Absagen seitens des Reisebüros:

Ab 14 Tagen                             200 Euro

Ab 7 Tagen                               400 Euro

Ab 3 Tagen                               600 Euro

Ab 24 Stunden                         800 Euro