Liebe Kollegen,
Willkommen im Reiseleiterforum!
Wir sind alle sehr viel unterwegs und das ist meistens kein Vergnügen.
Jeder Selbständige RL ist hier willkommen zum Zwecke der Verbesserungen unserer Arbeitsbedingungen (z.B. die Umwandlung der RL- freie Gewerbe in reglementierte), und auch um unsere Angebote zu verbessern, Arbeitsgruppen zu erstellen und den Verkauf/Kauf von erarbeiteten Strecken und Führungen außerhalb Österreichs zu ermöglichen.
Wir arbeiten unter sehr schlechten Bedingungen für wenig Geld, und unter unübersichtlichem und kaum geklärtem Rahmen, fast immer nur mit mündlichen Vereinbarungen statt schriftlichen Verträgen. Wir bieten einen ausgezeichneten Service für unsere Kunden (sowohl Reisebüros als auch Gäste) für ein minimales Honorar, denn jeder kann Reiseleiter sein. Und das jederzeit auch ohne Qualifikationen, aber mit Sicherheit billiger. Wir stehen mit unseren Namen, mit unseren Adressen, mit unserer Existenz als Garantie für das, was wir anbieten. Und das als Ergebnis stundenlanger mühsamer und unbezahlter Recherche, denn die Konkurrenz ist groß. Jeder kann das nächsten Mal den Auftrag bekommen.
Zur Einbringung Ihrer Ideen müssen Sie bei WKO als RL gemeldet sein und mir eine Anfrage per E-Mail senden.
Falls Sie Referate und detaillierte Streckenbearbeitungen brauchen, diese sind ab sofort ohne Passwort in Shop verfügbar. Ist nicht aufgelistet? Bitte um Ihre Anfrage per E-Mail.
Wichtige Abgrenzung zum Fremdenführer
Sonst (d.h. außerhalb des Fahrzeuges) muss der Reisebetreuer sich auf bloße Hinweise auf Sehenswürdigkeiten beschränken, er darf aber keinesfalls "führen". Dies ist vielmehr dem befugten
Fremdenführer (einem Gewerbe mit Befähigungsnachweis, einer viersemestrigen Ausbildung z.B. im WIFI und einer strengen Befähigungs- und Unternehmerprüfung, siehe oben) vorbehalten (§ 137
GewO).WKO Sparte Freizeit-und Sportbetriebe
Den RL Kurs bei WIFI/BIFI ist unbedingt nachzuholen, insbesondere von Personen, die ständig nach der gesetzliche Lage fragen und auch falsche Informationen verbreiten.
Ausschnitt aus dem "Rechtskunde für Reiseleiter" von Dr. Klaus Vögl - Kurs Reiseleiter bei WIFI Seite 22 - Die Tätigkeit des Reisebetreuers nach der GewO
Reisleiterkurs bei BIFI oder WIFI sowie die folgende Prüfungen sind verpflichtend, um die Gewerbe anmelden zu dürfen.
Drei Prüfungen nach den Abschluss des Kurses:
1. Wirtschaftlicher Prüfung (vereinfachter Form wie bereits bei WIFI).
2. Theoretischer Prüfung wie bereits bei WIFI, eventuelle Zusatz mit einer virtuelle Stadtführung in Schriftlicher Form und/oder Google Maps
3. Praktischer Teil (wie bereits bei WIFI als Tagesausflug)
4. Die Qualifikation der Betrieblicher Ersthelfer in 16 Stündiger Erste Hilfe Kurs (organisiert über Reiseleiter Austria und zusätzlich von Kursteilnehmer zu bezahlen)
5. Alle zwei bis vier Jahre verpflichtende Auffrischung der Erste Hilfe Kurse organisiert über Reiseleiter Austria und extra von Teilnehmer zu bezahlen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hier finden Sie Vorschläge bezüglich Verbesserungen von RL Honorare sobald RL nicht mehr einen einfachen offenen Gewerbe sein wird.
Reisebegleitung
Reisebegleitung (Strecke und Pause von Reisebüro) für 12 Stunden 130 Euro
Reisebegleitung für Nachtfahrten: Zuschlag für 8 Stunden 80 Euro
Für jede weitere angefangene Stunde 15 Euro
Reiseleitung
Selbständige Erarbeitung der Fahrtstrecke mit Pause und Kommentare Pro Strecke und Tag für 12 Stunden 245 €
Selbständige Erarbeitung eines 2 Stündigen Spazierganges in Länder, wo keine Fremdenführer vorgeschrieben 345 €
"RL Berichte"= detaillierte und von RL erarbeitete Reiseplanung
Reiseplanung abgeben an Reisebüro (die genaue Strecke mit Pausen, Adresse, Links zur Google Maps für z.B. Parkplätze und/oder Schiffanlegestelle) auch als RL Berichte bekannt, werden wie folgt zusätzlich zu dem Honorar abgerechnet:
Pro erarbeiteten Tag (Informationen und PDF Erstellung) 250 Euro
Pro erarbeitete und erprobte Führung (Spaziergang, wo gesetzlich erlaubt) 350 Euro
Zuschläge: für kurzfristige Aufträge
Zuschlag für Aufträge unter 14 Tage 100 Euro
Zuschlag für Aufträge unter 7 Tage 200 Euro
Zuschlag für Aufträge von 48 Stunden 400 Euro
Zuschlag für Aufträge von 12 Stunden 600 Euro
Zuschlag für Absagen seitens des Reisebüros:
Ab 14 Tagen 200 Euro
Ab 7 Tagen 400 Euro
Ab 3 Tagen 600 Euro
Ab 24 Stunden 800 Euro